Fragen und Antworten
Geriatrische Rehabilitation
Zu Ihrer Information haben wir Fragen zusammengestellt, die bei der Aufnahme in unserer Klinik für Geriatrische Rehabilitation am Robert Bosch Krankenhaus bei uns oder im Laufe der Behandlung häufig gestellt werden.
Selbstverständlich beantworten wir diese und weitere Fragen auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Wenn Sie weitere Anregungen haben, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung.
Fragen zu Beginn oder vor Beginn der Rehabilitation
Die Antragsstellung für eine geriatrische Rehabilitationsbehandlung bei der zuständigen Krankenkasse erfolgt in der Regel über das behandelnde Krankenhaus. Der Antrag kann aber auch von der Hausarztpraxis gestellt werden.
Voraussetzungen für die Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation sind ein höheres Lebensalter (mindestens 70 Jahre), ein Rehabilitationsbedarf, eine Rehabilitationsfähigkeit und mehrere akute und/oder chronische Erkrankungen.
Auch selbstzahlende Patient:innen können eine geriatrische Rehabilitationsbehandlung in Anspruch nehmen, ein Antrag und Genehmigungen durch Versicherungen sind hierfür nicht erforderlich.
Die Behandlungsdauer orientiert sich an den persönlichen Bedürfnissen jeder Patientin:jedes Patienten. Die meisten Krankenkassen genehmigen in der stationären Rehabilitation zunächst eine Behandlungsdauer von etwa drei Wochen. Falls möglich, kann diese Behandlung schon früher beendet, falls nötig, auch verlängert werden.
Während der Behandlung in unserer Klinik für Geriatrische Rehabilitation steht das Üben und Trainieren im Vordergrund. Wir möchten erreichen, dass Sie Ihren Alltag zu Hause möglichst selbstständig wieder bewerkstelligen können.
Im Akutkrankenhaus steht die medizinische Behandlung mit Medikamenten oder auch die operative Therapie im Vordergrund. Die Rehabilitation ist während der Akutbehandlung daher nicht der Mittelpunkt der Behandlung.
Wir können während des Aufenthalts in der Rehabilitation auch bestimmte Aufgaben der Akutbehandlung mit übernehmen. Zum Beispiel ist es möglich, dass Infusionen oder auch bestimmte diagnostische Untersuchungen während der Rehabilitation stattfinden. Dies ermöglicht die gute Zusammenarbeit mit den anderen Fachabteilungen des Robert Bosch Krankenhauses.
Bei den meisten Patient:innen ist dies tatsächlich der Fall. Es gibt allerdings Situationen, in denen eine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit (Belastbarkeit) direkt nach Ende des Aufenthalts in der Akutklinik noch nicht gegeben ist. In solchen Fällen empfehlen wir, die Rehabilitation dann zu beginnen, wenn entsprechend belastet werden darf. Je nach Lebenssituation kann auch eine vorübergehende Unterbringung auf einer Kurzzeitpflegestation in Betracht gezogen werden.
Meistens ist dann nach ein bis zwei Wochen eine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit gegeben und die Patientin:der Patient kann bei uns aufgenommen werden.
Bei einer vollstationären Behandlung werden Sie für den gesamten Aufenthaltszeitraum bei uns stationär aufgenommen.
Bei einer ambulanten oder teilstationären Rehabilitation erfolgt die Behandlung in unserer Geriatrischen Tagesklinik. Die Therapien finden in der Regel an zwei oder drei Werktagen pro Woche in der Zeitspanne von 9 bis 16 Uhr statt. Nach der Behandlung, an den therapiefreien Tagen und am Wochenende sind Sie dagegen in Ihrem eigenen Zuhause.
Während Ihres Aufenthalts sind in der Regel eine Stationsärztin:ein Stationsarzt, eine Oberärztin:ein Oberarzt und eine Pflegeperson für Sie zuständig. Die Mitarbeitenden werden sich persönlich bei Ihnen vorstellen. Auch die Einzeltherapien werden in der Regel von denselben Mitarbeitenden der Physio- und Ergotherapie durchgeführt. Allerdings kann es durch Krankheit und Urlaub hier Anpassungen geben.
Der Aufnahmetag ist meistens durch die Untersuchung und das Aufnahmegespräch vollständig ausgefüllt. Ab dem zweiten Werktag erfolgt die therapeutische Behandlung.
Die Häufigkeit der Therapien, die Inhalte, die Behandlungsdauer und Behandlungsintensität werden dabei individuell festgelegt. Unser Ziel ist es, eine möglichst intensive Behandlung durchzuführen. Dies wird von der Ärztin:vom Arzt in Absprache mit den Therapeut:innen und den Pflegepersonen individuell und täglich überprüft.
An den Wochenenden und an Feiertagen kann eine Therapie in der Regel nicht durchgeführt werden. Bei Patient:innen, die am Freitag aufgenommen werden, erheben wir den therapeutischen Erstbefund und führen eine Erstbehandlung am darauffolgenden Samstag durch.
Je nach Belastbarkeit der Patientin:des Patienten erhält sie:er zwischen Montag und Freitag zwei bis vier Therapien. Die Behandlungsdauer beträgt zwischen 15 und 30 Minuten.
Für die Behandlung stehen Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Psycholog:innen und Masseur:innen zur Verfügung. Auch die Pflegenden übernehmen einen wichtigen Teil in der Therapie. Dies betrifft insbesondere das Einüben des An- und Auskleidens und der Körperpflege. Sie fördern zudem die Mobilisierung der Patientin:des Patienten, zum Beispiel durch eine Unterstützung beim Transfer vom Sitz zum Stand.
Für die Durchführung der Therapie wird ein Therapieplan erstellt.
Häufige Fragen während der Behandlung
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt derzeit zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr. Bitte beachten Sie, dass in diese Summe von 28 Tagen neben dem Aufenthalt in der Rehabilitationseinrichtung auch die Aufenthalte im Akutkrankenhaus einberechnet werden.
Da sich die Tagessätze für eine stationäre geriatrische Rehabilitation ständig ändern, bitten wir darum, die aktuellen Tagessätze in unseren Sekretariaten zu erfragen:
Sekretariat am Robert Bosch Krankenhaus: Telefon 0711 8101-3101, reha@rbk.de
Sekretariat am Robert Bosch Krankenhaus, Standort City: Telefon 0711 2156-480, reha@rbk.de
Grob gesprochen sind die Tageskosten mit denen eines sehr guten Hotels vergleichbar.
Besucher sind jederzeit willkommen. Unsere Besuchszeiten sind von 9 bis 20 Uhr.
Die Unterstützung im Gespräch oder bei manchen Therapien durch die Angehörigen ist ausdrücklich erwünscht. Es kann jedoch vorkommen, dass sie während der Therapiezeiten warten müssen. Hier können Sie sich an den Therapieplänen der Patient:innen orientieren, die die jeweiligen Zeiten angeben.
Wir haben einen Hol- und Bringedienst, der alle Patient:innen darin unterstützt, pünktlich zu den jeweiligen Gruppen zu erscheinen.
Schuhe mit Fersenhalt sind für die Durchführung insbesondere des Gehtrainings, aber auch für viele andere Übungen hilfreich und wichtig. Sie erhöhen die Sicherheit beim Gehen und bei den Übungen.
Die Kleidung sollte locker sein. Trainingsanzüge sind nicht speziell erforderlich. Die Bekleidung sollte gut tragbar sein und die entsprechenden Bewegungen nicht einschränken.
Wir haben eine begrenzte Anzahl an Einzelzimmern. Diese werden in erster Linie an Patient:innen vergeben, die hierauf Anspruch haben. Patient:innen, die keine Zusatzversicherung haben, können auf Wunsch und bei Verfügbarkeit gegen einen Aufpreis auch ein Einzelzimmer belegen.
Manche Patient:innen benötigen ein Einzelzimmer, weil sie aufgrund ihrer Krankheit eine besondere Einschränkung haben. Auf diese Erfordernisse nehmen wir selbstverständlich Rücksicht.
Die Behandlungsdauer orientiert sich am Behandlungsfortschritt. Selbstverständlich ist es unser Ziel, sobald es möglich ist, die Patient:innen in ihre häusliche Umgebung zu entlassen. Solange wir jedoch unter den intensiven Bedingungen im stationären Bereich Fortschritte erzielen, nutzen wir diese für eine enge Zusammenarbeit.