Ethik-Café: Assistierter Suizid in der Grauzone
Assistierter Suizid in der Grauzone
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) 2020 für verfassungswidrig zu erklären, fordert Mitarbeitende, Einrichtungen und Träger im Sozial- und Gesundheitswesen heraus, ihre Haltung zur Suizidassistenz zu
klären und zu begründen. Soll Suizidassistenz in Einrichtungen, in denen wir arbeiten, möglich sein? Soll sie durch Sterbehilfevereine oder durch eigene Mitarbeitende durchgeführt werden? In diesem Ethik-Café setzen wir uns mit der aktuellen Debatte und ihrer Bedeutung für die Betroffenen, für die
sog. „Dritten“ (Suizidassistenz, Sterbehilfevereine, beruflich Sorgende, An- und Zugehörige), für die Einrichtungen und für die Haltung und Aufgaben einer Gesellschaft auseinander.
Termin
Dienstag, 17. Dezember 2024
14:30 – 16 Uhr
Veranstaltungsort
Robert Bosch Krankenhaus, Standort City
Hohenheimer Straße 21 | 70184 Stuttgart
C-Bau, 3. OG, Kleiner Konferenzraum
Kontakt und Anmeldung
Robert Bosch Krankenhaus
Irmgard Bosch Bildungszentrum
Margot Knoblauch
Telefon 0711 8101-2854
fortbildung.ibbz@rbk.de
Über die Veranstaltungsreihe Ethik-Café
Die Veranstaltungsreihe „Ethik-Café“ des Klinischen Ethik-Komitees am Robert Bosch Krankenhaus bildet ein offenes, moderiertes Forum, in dem Interessierte an ethischen Fragen arbeiten können, die sie beschäftigen und die das Leben allgemein und im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt betreffen.
Das Ethik-Café richtet sich an alle Interessierten, die sich mit ethischen Themen auseinandersetzen und in den Dialog treten möchten.
Ethik-Café: Programm 2024/2025