Abrechnung und Zuzahlungen
Die Kosten für Ihren Aufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse.
Zusätzlich müssen sich gesetzlich Versicherte jedoch bei einer stationären Aufnahme durch Zuzahlungen beteiligen.
Sie müssen sich während Ihres Aufenthalts keine Sorgen um die Kosten machen. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt diese die Aufwendungen der allgemeinen Krankenhausleistungen.
Vergessen Sie daher nicht bei Ihrer Aufnahme die Krankenversicherungskarte vorzulegen.
Zusätzlich fällt aber eine Eigenbeteiligung an. Diese sogenannte Zuzahlung verpflichtet Sie auf Grundlage des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zahlung von zehn Euro pro stationär in der Klinik verbrachten Tag.
Die Zuzahlung beläuft sich auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr und beträgt somit maximal 280 Euro – auch wenn Sie länger als 28 Tage im Krankenhaus verbringen. Bereits bezahlte Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr werden verrechnet.
Sie können die angefallen Zuzahlungskosten nach Erhalt der Rechnung überweisen. Unsere Mitarbeitenden regeln alles Weitere für Sie und verrechnen den Beitrag mit Ihrer Krankenkasse.
Nach Erhalt der Rechnung haben Sie außerdem die Möglichkeit die Zuzahlung bei Ihrer Entlassung direkt an der Kasse in bar zu zahlen. Im Robert Bosch Krankenhaus finden Sie die Kasse im Haupteingangsbereich gegenüber vom Empfang.
Bitte denken Sie daran die Quittung sorgfältig aufzubewahren, da bereits bezahlte Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr verrechnet werden. Bei einem möglichen zweiten Krankenhausaufenthalt im selben Jahr müssen Sie die Zuzahlungen nur weiter zahlen, wenn Sie weniger als 28 Tage im Krankenhaus verbrachten haben.
Voraussetzungen für die Befreiung von der Zuzahlung
Eine Zuzahlungspflicht entfällt, wenn die Patientin:der Patient
- nicht volljährig bzw. jünger als 18 Jahre alt ist,
- bei einer stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage in der Klinik ist,
- durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreit ist,
- länger als 28 Tage im laufenden Kalenderjahr stationär im Krankenhaus war und die Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro bereits überschritten ist.
Die Kosten für Ihren Aufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich müssen sich privat Versicherte jedoch bei einer stationären Aufnahme durch Zuzahlungen beteiligen.